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Musikrechtsverträge
Der Weg von der ersten Note und dem ersten Ton eines Musikwerks bis zum Abspielen in einem privaten Abspielgerät ist ein langer Prozess vieler einzelner Schritte. Und fast bei jedem Schritt entstehen eigene Urheber- und Leistungsschutzrechte, die weiterübertragen werden müssen, wenn die Musik am Ende legal beim Konsumenten ankommen soll. Musik muss komponiert werden, ein Song braucht einen Text, der wieder von jemandem gesungen werden muss. Um alles zu einem hörbaren Ganzen zusammenzufügen, sollte schließlich ein Produzent noch das Seine dazutun. Im nächsten Schritt geht es um die Veröffentlichung und Vervielfältigung (Label, Verlag). Je mehr CDs hergestellt werden sollen, desto höher die Kosten. Die CDs sollen natürlich auch unter die Leute gebracht werden (Vertrieb). Daneben wird heute jedes Label auch darauf setzen, dass seine Inhalt neben der traditionellen Auswertung auf Tonträger auch über Datennetze ausgewertet werden, mobil oder im Internet ( Digital Service Provider DSP/ Application Service Provider ASP/ Content Aggregator/ Digital Distributor). Ein weiteres Recht ist dann betroffen, das Recht der „öffentichen Zugänglichmachung“ bzw. „right of communication to the public“. Dieses Recht ist immer dann betroffen, wenn Musik in Datennetzen w. z. B. dem Internet verwertet werden soll. Die USP - Mobile Generation steht in den Startlöchern und wird noch 2005 den schnellen, bequemen Download von Musik- und Videodateien ermöglichen. Zuletzt soll in vielen Fällen die Musik noch live ausgewertet werden (Bookingagentur, Veranstalter). Meist werden die einzelnen Stationen einer Veröffentlichung von verschiedenen Menschen oder Branchenunternehmen begleitet und gefördert (Management). Es entsteht eine lange Verwertungskette vom Komponisten bis hin zum Lizenznehmer für Merchandiseartikel.
Die verbindenden Glieder der Verwerterkette sind die Verträge. Solange mit der Musik bzw. dem Künstler kein Erfolg zu erzielen ist, solange wird in der Regel auch ein unzureichender Vertrag nicht besonders ins Gewicht fallen. Im dem Moment aber, wenn sich der Erfolg einstellt, Öffentlichkeit und Medienpräsenz erzielt wird und die ersten Bewegungen auf den Bankkonten wahrgenommen, oder eben nicht wahrgenommen werden, geraten die ehemaligen Vereinbarungen in den Vordergrund. Sind diese Vereinbarungen unzureichend, z. B. weil wesentliches nicht geregelt ist, Rechte nicht geklärt wurden usw., ist der Ärger vorprogrammiert. Wenn man erst in der Krise nach der Bedeutung branchenüblicher Begriffe fragt, die von Anfang an nicht verstanden wurden, z. B. weil es einem peinlich erschien, die eigene Unerfahrenheit durch Nachfragen zuzugeben, ist es zu spät.
Hinzu kommt das neue Feld der legalen digitalen Auswertung, begleitet von großen Erwartungen und zahlreichen ungeklärten Rechtsfragen. Neben den großen Downloadplattformen wie iTunes, Musicload, AOL etablieren sich kleinere, unabhängig Downloadportale (finetunes, kontor.cc etc.) und Label sowie Künstler ermöglichen dem User den Download von der eigenen Homepage. Noch 2005 wird Napster mit einem neuen Subscription Model (ca. Musicflatrate/ Abomodel) auf den deutschen Markt drängen, so dass derzeit allgemein davon ausgegangen wird, dass spätestens 2006 die digitale, unkörperliche Musikauswertung endgültig etabliert sein wird.
In den Verträgen legen die Partner die Bedingungen ihrer Zusammenarbeit am Beginn der Zusammenarbeit verbindlich fest und regeln alle notwendigen, wichtigen Details für ihre Kooperation. Wer diese Chance der Gestaltung verpasst, darf sich über eventuellen Ärger aufgrund von Missverständnissen oder Unklarheiten nicht beschweren.
Eine kleine Anekdote: Ein Produzent kam einmal in unser Büro mit der Frage, ob er eine bekannte deutsche Solokünstlerin zwingen könne, ihm exklusiv für Aufnahmen zur Verfügung zu stehen. Auf unsere Verwunderung legte er einen Bierdeckel vor, auf dem tatsächlich mit prominentem Namen unterschrieben stand: „........, ich mach alles was du willst. “ Man kann sich streiten, ob das Gekritzel auf dem Bierdeckel überhaupt ein Vertrag ist. Eine wesentliche Eigenschaft aller Verträge ist nämlich, dass darin überhaupt irgend etwas vereinbart ist, was hier zweifelhaft erscheint. Jedenfalls ist dem Text auf dem Bierdeckel nicht zu entnehmen, dass die Sängerin dem Produzenten exklusiv für Vertragsaufnahmen zur Verfügung stehen wird, er diese Aufnahmen in welcher Form auch immer auswerten darf und die Sängerin garantiert, diese Rechte auch einräumen zu können, was sie nebenbei gesagt selbstverständlich nicht konnte, da sie anderweitig vertraglich gebunden war. Wenigstens hatte der Produzent einen netten Abend gehabt. Den Bierdeckel hat er heute noch.
Im Musikbusiness geht darum, die wesentlichen Rechte so umfangreich wie möglich in den eigenen Händen zu halten und diese auszuwerten, ohne dabei große Verpflichtungen einzugehen. Und man bedenke: Obwohl es das Sprichwort gibt, man sieht sich immer zweimal im Leben, folgen auch einige der Regel, jeder ist sich selbst der nächste.
Bei jedem Vertrag muss daher individuell geprüft werden, was für Ziele verfolgt werden und welche Voraussetzungen dafür gegeben sind. Standardverträge geben die Sicherheit, auf Erfahrungen anderer aufzubauen. Sie sind aber nie die Optimallösung und oft sogar überhaupt nicht zu gebrauchen. Es gibt eben zu viele unterschiedlich Standards. Oft wird durch ungeprüft übernommene „Standardverträge“ der Blick auf das individuell Vereinbarte verstellt. Aus diesem Grund unterstützen wir unsere Mandanten in der Regel, das exakt für sie richtige Modell zu finden und beraten hinsichtlich einer möglichst umfangreichen Auswertung der Musik: Live, Tonträger, Musikverlag, Digitale Distribution, Merchandise.
Dieser Beitrag kann in die Vertragsgestaltung folglich nur eine grobe Einsicht bieten. Anhand einer kurzen Checkliste für wesentliche Verträge, sollen die wichtigsten Punkte aufgezählt werden, die unbedingt geregelt werden sollen und müssen. Die Vertragstypen werden ständig weiter aktualisiert.
HIER finden Sie eine Checkliste zum Künstlervertrag – Bandübernahmevertrag – Produzentenvertrag
Jeder, der einen dieser Verträge unterzeichnet, sollte sich zuvor über die dort genannten Punkte Klarheit verschafft haben.
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