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Produzentenvertrag
Der (künstlerische) Produzent zeichnet sich verantwortlich für die Schaffung eines fertigen Produkts. Er wählt u. U. Interpreten, Performer, Studiomusiker, Soundgestaltung, Arrangement und die Titel für eine Produktion aus. Wenn man so will, dann schleift der Produzent aus einem Rohdiamanten den Brillanten. Der Vertrag regelt also die Dreiecksbeziehung zwischen Künstler, Plattenfirma und Produzent. Auch der Produzent erwirbt durch seine Tätigkeit eigene Leistungsschutzrechte und Urheberrechte.
Ist erst der vertragliche Rahmen für das musikalische Schaffen abgesteckt, folgen weitere Verträge, welche nicht unwichtiger sind, als die eben dargestellten. Zu nennen wären z. B.:
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Verlagsvertrag, |
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Wahrnehmungsverträge (z. B. GEMA, GVL), |
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Remixvertrag, |
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Managementvertrag, |
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Verträge mit Firmen, die sich um die Auswertung im Internet kümmern w. z. B. Content Aggregatoren, Digital Service Provider, Webshop Provider usw. usw... |
Checkliste
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