Künstlervertrag


Mit Künstlervertrag, oder Künstlerexklusivvertrag, wird der Vertrag bezeichnet, der allgemein als Plattenvertrag verstanden wird. Der Künstler - Solointerpret oder Musikgruppe - verpflichtet sich, einer Firma in der Regel exklusiv für Musikproduktionen zur Verfügung zu stehen. Die Firma stellt das Know How und trägt die Produktionskosten. Auf der Seite der Schallplattenfirma steht in erster Linie ein Produzent. Die Aufgabe des Produzenten ist es ein Masterband herzustellen, das dann als Vorlage zur Vervielfältigung von CDs oder anderer Tonträger benutzt wird, die schließlich in den Verkauf gehen. So war es zumindest bisher und von dieser Verwertung wird nach wie vor in den allgemein verwendeten Vertragsmustern ausgegangen. Aufgrund der schrumpfenden CD Verkäufe gewinnen die übrigen Auswertungsmöglichkeiten (DVD, Werbung, Internet, Mobil) immer größere Bedeutung, allen voran die Auswertung in Datennetzen. Wer den Konditionen dieser Auswertungsformen zu wenig Beachtung schenkt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Üblicherweise erhält der Künstler eine prozentuale Gewinnbeteiligung an den verkauften Einheiten bzw. Downloads und Streams. Es ist ebenfalls üblich, dem Künstler für seine Tätigkeit einen Vorschuss zu zahlen, den der Künstler auch dann behalten darf, wenn der Vorschuss nicht zurückverdient worden ist. Die Bereitschaft, Vorschüsse zu zahlen sowie deren Höhe, ist in den letzten Jahren allerdings überall zurückgegangen.

Die Firma hofft, ihre Investition durch umfassende Auswertung wieder hereinzuholen und Gewinn zu erzielen. Durch einen sogenannten Technikabzug wälzt die Firma einen Teil der Herstellungs- und Produktionskosten auf die Künstler ab. Diese Vorgehensweise führt oft dazu, dass der Musiker über den Vorschuss hinaus nicht einen Cent sieht. Andererseits kann es auch passieren, dass die Firma Geld in eine Produktion steckt, die in den Läden Staub ansetzt und das ist weit häufiger der Fall als allgemein angenommen wird. Die Verhandlungsposition eines bereits erfolgreichen Künstlers ist hier selbstverständlich eine andere, als die eines unbekannten Newcomers, dem oft nur die Wahl bleiben wird, einen mäßigen Deal zu unterschreiben oder gar keinen. Ein bereits etablierter Künstler, der finanziell größeren Spielraum hat, wird daher oft einen anderen Vertrag wählen. Er schließt mit dem Label einen Bandübernahmevertrag ab. 

 

Checkliste

 


Haftungsausschluss:

Die Informationen auf diesen Internetseiten wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie dienen der allgemeinen Information. Alle hier gegebennen Informationen können niemals eine individuelle Beratung ersetzen! Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist daher ausgeschlossen.

Eine Haftung übernehmen wir nur nach individueller Beratung.

Als Service für den Benutzer enthalten diese Seiten außerdem Verweise (Links) zu Internetseiten anderer Anbieter. Auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben wir keinen Einfluss. Wir können daher keinerlei Gewähr oder Haftung für den Inhalt, die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder Quelle der auf diesen Seiten dargebotenen Informationen oder davon heruntergeladener Dateien übernehmen. Wir sind in keiner Weise verantwortlich für die Internetseiten Dritter und distanzieren uns von deren Inhalten ausdrücklich.

Musikrecht   Markenrecht   Gesellschaftsrecht

Urhebervertragsrecht   Verträge Musikrecht

Checkliste   Künstlervertrag   Bandübernahmevertrag   Produzentenvertrag