Bandübernahmevertrag


Durch einen Bandübernahmevertrag werden die Lizenzen für einen fertíg produzierten Titel, der nur noch vervielfältigt werden muss, auf eine Firma bzw. ein Label übertragen.

Der Bandübernahmevertrag unterscheidet sich vom Künstlervertrag zunächst dadurch, dass sich der Künstler und/oder Produzent mit einem fertigen Masterband an eine Schallplattenfirma wendet. Die Kosten für die Produktion hat er also selbst übernommen. Dem Label werden dann die Rechte der umfassenden Auswertung des Masterbands eingeräumt. Hat der Künstler das Masterband nicht selbst hergestellt, sondern sich an einen Produzenten gewandt, dann muss vor Abschluss eines Bandübernahmevertrag s noch ein Künstlervertrag zwischen Produzent und Künstler abgeschlossen werden. Andernfalls könnte der Produzent Rechte, die beim Künstler liegen, nicht wirksam auf die Schallplattenfirma übertragen. Der Vorteil für den Künstler im ersten Fall liegt auf der Hand. Die prozentuale Gewinnbeteiligung wird deutlich höher ausfallen, denn auch das Risiko bei einem Misserfolg ist für den Künstler höher als bei einem Künstlervertrag. Wenn die Produktion „floppt“ können die Kosten einer teuren Produktion oft nicht wieder hereingeholt werden. Selbstverständlich sind auch Mischformen zwischen den beiden Vertragstypen denkbar, etwa wenn die Firma dem Künstler ein Produktionsbudget zur Verfügung stellt.

 

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