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Kanzlei > Rechtsgebiete > Mietrecht / Immobilien

Wo Menschen zusammenleben, da entsteht oft Streit. Das gilt für die Hälfte der Bundesbürger, die zur Miete wohnt gleichermaßen wie für diejenige, die im eigenen Heim wohnt. Auf dem Gebiet des Mietrechts hat die zum 01.09.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform Anlass zum Umdenken gegeben. Nach und nach hat der BGH beispielsweise zu Fragen der Kündigungsfristen oder dem zeitweiligen Ausschluss des Kündigungsrechts neue Akzente gesetzt. Fast gleichzeitig sind mit der so genannten Jahrhundertentscheidung des BGH zur Praxis der "Zitterbeschlüsse" die Weichen für Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter neugestellt worden. Auch hier hat die Rechtsprechung in der Folgezeit zu zahlreichen Neuerungen geführt.

 

Leistungsangebot der Kanzlei

 
Vertragsausarbeitung, -überprüfung und –verhandlung
 
Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Mietverhältnisses
(Mietgebrauch, Nutzungsänderung, Abrechnung, Mieterhöhung, etc.)
 
Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten
 
Beratung und Vertretung in allen wohnungseigentumsrechtlichen Belangen

 

 

aktuell:

Mietpreisüberhöhung -
Vergleichsmiete und Wohnraumknappheit sind im gesamten Gemeindegebiet zu errmitteln.
Mehr dazu

 

Zeitweiliger Ausschluss des Kündigungsrechts in Formularmietvertrag ist bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Mehr dazu:

 

Die Angabe von zu großen Mietflächen im Mietvertrag berechtig zur Mietrückforderung.

 


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rechtsanwalt harald beiler
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