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Sind im Markengesetz nur Marken geschützt ?
Nein. Neben Marken sind auch geschäftliche Bezeichnungen geschützt (§ 5 MarkG). Unter einer geschäftlichen Bezeichnung versteht man Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Unternehmenskennzeichen sind Firmennamen. Unter Werktiteln versteht man Druckschriften, Bühnenwerke, Musiktitel, Filmtitel, Titel einer Fernsehsendung, Computerprogramme u. ä. Beide müssen grundsätzlich kennzeichenschutzfähig sein. Es gilt das bereits zum Kennzeichenschutz in Bezug auf Marken gesagte. Kennzeichenrechte sind grundsätzlich gleichwertig. Daher muss eine jüngere Marke einem älteren Unternehmenskennzeichen weichen und umgekehrt ein jüngeres Unternehmenskennzeichen einer älteren Marke. Ein ganz entscheidender Vorteil der Marke gegenüber den Unternehmenskennzeichen ist die einfache Beweisbarkeit der Kennzeichnungsschutzfähigkeit für das gesamte Bundesgebiet durch das Markenregister. Wer Rechte aus einem Unternehmenskennzeichen geltend machen will, hat die Kennzeichenschutzfähigkeit umfassend zu beweisen, was oft mit vielen Unsicherheiten und Schwierigkeiten verbunden ist.
Titel können durch eine Titelschutzanzeige geschützt werden. Um schon während der Entwicklung und Produktion eines Titels Schutz zu erlangen, kann so durch eine Titelschutzanzeige der Titelschutz schon in die konzeptionelle Entwicklungsphase vorgezogen werden. Auch Titelschutzanzeigen werden selbstverständlich nach vorhergehender Prüfung der Kennzeichenschutzfähigkeit des Titels von uns durchgeführt.
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