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rechtsanwalt reinher karl
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Kanzlei > Rechtsgebiete > Markenrecht > Markenrecherche - Schutzfähigkeit

Vor der Beantragung bzw. Eintragung einer Marke ergeben sich folgende empfehlenswerte Schritte:

 
Zunächst sollte das Zeichen sorgfältig ausgewählt und gestaltet sowie auf seine Kennzeichnungskraft und andere Eintragungshindernisse überprüft werden. Das schönste Logo und die einfallsreichste Wortkreation sind ungeeignet, wenn sie aus kennzeichenrechtlichen Gesichtspunkten nicht schutzfähig sind. Schon in der Entwicklungsphase empfiehlt sich daher eine regelmäßige Rücksprache mit einem im Kennzeichenrecht erfahrenen Rechtsanwalt; Designer und Agenturen helfen bei der Auswahl und Gestaltung eines Zeichens.
 
 
Ist ein aussagekräftiges und schutzfähiges Zeichen gefunden, ist weiter zu prüfen, ob durch die Verwendung dieses Zeichens ältere Rechte Dritter verletzt werden. Das DPMA prüft nicht die Kollision eines Zeichens mit anderen Kennzeichen. Diese Prüfung gehört zu den Pflichten desjenigen, der die Marke anmeldet. Streitigkeiten im Kennzeichenrecht sind meist mit erheblichen Kosten für die Beteiligten verbunden. In jedem Fall ist daher eine Markenrecherche zu empfehlen. Auf Wunsch unserer Mandanten lassen wir die Markenrecherche von einem Unternehmen durchführen, das sich auf Markenrecherche spezialisiert hat und mit dem einer unserer Rechtsanwälte seit Jahren erfolgreich zusammenarbeitet.
 
 
Schließlich ist anhand des Rechercheergebnisses zu überprüfen, ob mit einem schon bestehenden Kennzeichen Verwechslungsgefahr besteht. Nur wenn keine durchsetzbaren Ansprüche Dritter gegen ein Zeichen bestehen, ist die Antragstellung zu befürworten.

 


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